Übersicht "Immobilien"

  • Bewertungsabschlag bei der Erbschaftsteuer für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien

    Nach § 13d des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) sind zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke unter bestimmten Voraussetzungen nur mit 90 % des gemeinen Werts (Verkehrswert) anzusetzen, sofern sie nicht erbschaftsteuerlich als Betriebsvermögen begünstigt sind. Diese Steuerbefreiung ist auch auf Familienstiftungen und Familienvereine anwendbar.

  • Lohnenswerte Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer für Familienheime

    Das Erbschaftsteuergesetz enthält in Paragraf 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) eine großzügige Regelung zur Freistellung von Familienheimen. Zuwendungen unter Lebenden (Paragraf 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) an den Ehegatten oder Lebenspartner, aber auch der Erwerb von Todes wegen (Paragraf 13 Abs. 1 Nr. 4b und Nr. 4c ErbStG) durch den Ehegatten oder Lebenspartner beziehungsweise durch die Kinder oder die Kinder verstorbener Kinder sind von der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer befreit.

  • Einkünfteerzielungsabsicht wird bei Vermietungseinkünften nur ausnahmsweise überprüft

    Bei einer auf Dauer angelegten, auf Wohnimmobilien bezogenen Vermietungstätigkeit ist typisierend vom Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Nur bei Gewerbeimmobilien und in einigen Sonderfällen muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

  • Grundstückseigentümer müssen in 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben

    Alle Grundstückseigentümer müssen in 2022 im Rahmen der Neubewertung für ihr Grundeigentum eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Hintergrund ist das Grundsteuer-Reformgesetz, das eine die Bewertung aller Grundstücke bezogen auf die Verhältnisse auf den 1. Januar 2022 vorsieht. Auf diesen Stichtag wird durch die Finanzämter der Grundsteuerwert festgestellt.

  • Die Steuer beim Verkauf der geerbten Immobilie

    Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist für den Erben steuerfrei, wenn eine Wartefrist von 10 Jahren eingehalten wurde. Ein steuerfreier Verkauf kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bereits nach etwas mehr als einem Jahr möglich sein, sofern er die Immobilie in dieser Zeit selbst nutzt.

  • Vorsicht Falle: Beim wiederholten An- und Verkauf von Immobilien droht Gewerbesteuer

    Die Abgrenzung zwischen einer gewerblichen Tätigkeit und einer privaten Vermögensverwaltung beim Handel mit Immobilien beschäftigt schon seit vielen Jahren die Steuerrechtsprechung. Der Bundesfinanzhof hat dabei die so genannte Drei-Objekt-Theorie entwickelt. Danach wird grundsätzlich das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels angenommen, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte angeschafft und veräußert werden.

  • Verbilligte Vermietung: Interessante Steuerspar-Chancen für Angehörige

    Das Einkommensteuergesetz enthält eine Regelung zur verbilligten Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken, von der auch Angehörige profitieren können. Beispielsweise Eltern, die am Studienort ein Appartement an ihre Tochter vermieten. Beträgt die vereinbarte Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, können die Aufwendungen in jedem Fall zu 100 Prozent als Werbungskosten abgezogen werden. Bei einer Miete zwischen 50 Prozent und 66 Prozent der ortsüblichen Miete muss eine zusätzliche Voraussetzung erfüllt sein.

  • Steuerliche Behandlung eines Mobilheims

    Die Finanzgerichte haben sich in jüngster Zeit mehrfach mit der Frage befasst, ob ein so genanntes Mobilheim steuerlich als Gebäude anzusehen ist. Ist dies im konkreten Einzelfall zu bejahen, fällt bei einem Kauf Grunderwerbsteuer an. Steuerliche Auswirkungen können sich auch bei der Zweitwohnungssteuer ergeben, da diese in der Regel nur bei Gebäuden zu zahlen ist.

  • Vermietungsverlust steuerlich geltend machen

    Bei einer auf Dauer angelegten (unbefristeten) Vermietung von Wohnraum ist grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass die Vermieter beabsichtigen, einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften. In anderen Fällen ist die Einkunftserzielungsabsicht hingegen im Einzelfall glaubhaft zu machen. Ist dies nicht möglich, stuft das Finanzamt die Vermietung als Liebhaberei ein. Dann können Verluste nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

  • Die steuerermäßigte "Energetische Gebäudesanierung"

    Dem „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ haben wir eine neue Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude zu verdanken. Alternativ zur Inanspruchnahme von Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Eigenheim-Besitzer nach Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Wärmedämmung, den Fensteraustausch oder auch eine neue Heizung je Objekt immerhin 20 Prozent der Kosten, maximal 40.000 Euro, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen.

  • Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Immobilien

    Für alle, die eine Immobilie anschaffen, die sie nach einer Renovierung vermieten wollen, ist die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahen Herstellungskosten von großer Bedeutung. Erhaltungsaufwand kann sofort steuerlich wirksam als Werbungskosten berücksichtigt werden. Anschaffungsnahe Herstellungskosten wirken sich hingegen lediglich im Rahmen der jährlichen Abschreibung aus, verteilt über die lange Nutzungsdauer des Gebäudes.

  • Hausbau steuerlich absetzen: Sonderabschreibung gemäß § 7b EStG

    Private Investoren, die neuen Wohnraum schaffen, können in den ersten vier Jahren nach dem Bau oder Kauf jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur linearen Abschreibung steuermindernd geltend machen.

  • Anschaffungsnebenkosten

    Der 13. Senat des Finanzgerichts Münster hat klargestellt, dass Anschaffungsnebenkosten auch bei einem unentgeltlichen Erwerb abzugsfähig sind.

  • Behindertengerechte Ausgestaltung

    Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen.

  • Blockheizkraftwerk

    Erzeugung von Strom und Wärme durch ein Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus.

  • Dichtheitsprüfung

    Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Kosten.

  • Drei-Objekt-Grenze

    Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel durch Aufteilung im Kaufvertrag.

  • Einheitsbewertung

    Bundesfinanzhof (BFH) hält eine allgemeine Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für erforderlich.

  • Einkünfteerzielungsabsicht

    Sind Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar?

  • Einkunftserzielungsabsicht

    Einkunftserzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten

  • Erbbauzinsen

    Eine rückwirkende Verschärfung bei im Voraus geleisteten Erbbauzinsen ist verfassungswidrig.

  • Ertragsanteil

    Übertragung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks auf die Ehefrau gegen eine Veräußerungsrente.

  • Ferienimmobilie

    Verdeckte Gewinnausschüttung einer spanischen Sociedad Limitada an inländischen Anteilseigner infolge unentgeltlicher Nutzung einer Ferienimmobilie.

  • Finanzierung

    Maklerkosten können Werbungskosten bei Vermietungseinkünften sein

  • Gartenarbeit

    Erd- und Pflanzarbeiten im Garten sind als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.

  • Grunderwerbsteuer

    Die Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grunderwerbsteuerrecht ist verfassungswidrig.

  • Grunderwerbsteuer II

    Minderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch den Veräußerer.

  • Handwerkerleistungen absetzen und Geld sparen - § 35a EStG

    Wer sich im Haushalt von Handwerkern helfen lässt, kann die Handwerkerrechnung oft steuerlich absetzen und so einen Teil der Lohn- beziehungsweise Arbeitskosten direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Unabhängig vom persönlichen Einkommen ist die Ersparnis für jeden Steuerzahler gleich hoch.

  • Photovoltaikanlage

    Vorsteuerabzug für Photovoltaikanlage bei Neueindeckung des Daches einer Scheune

  • Sanierung

    Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastungen.

  • Sanierungsverpflichtungen

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von schadstoffbelasteten Grundstücken

  • Schuldzinsen

    Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.

  • Umsatzschlüssel

    Darf die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden von einem Flächenschlüssel statt von einem Umsatzschlüssel abhängig gemacht werden?

  • Veräußerungsfrist

    Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften von zwei auf zehn Jahre.

  • Veräußerungsfrist II

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften ist teilweise verfassungswidrig.

  • Vorsteuerabzug

    Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei von Ehegatten errichteten sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden.

  • Zwischenschaltung

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH ist grundsätzlich nicht missbräuchlich.