Ein Dauerbrenner in der Beratungspraxis ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen. Die Finanzverwaltung hat dazu jüngst mitgeteilt, welche Punkte bei der Auswertung von Kontrollmitteilungen besonders zu beachten sind.
Das Bundesfinanzministerium hat in einer aktuellen Verwaltungsanweisung die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Steuervorteilen bei der Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen erläutert. Betroffen sind Freiberufler und Gewerbetreibende sowie Arbeitnehmer, die ihren Firmen- bzw. Dienstwagen auch privat nutzen.
Die Frage, wann beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer Tantiemen als Arbeitslohn versteuern müssen, sorgt häufig für Streit mit dem Finanzamt. Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, hat jetzt mit mehreren Entscheidungen hierzu für Klarheit gesorgt. Im Ergebnis können GmbH-Geschäftsführer die Steuerzahlungen für vereinbarte Gewinntantiemen unter Umständen in das Folgejahr hinausschieben.
Das Bundesfinanzministerium hat aktuell in einem sog. BMF-Schreiben dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. In einigen Punkten gelten im Vergleich zur bisherigen Verwaltungspraxis strengere Anforderungen.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem sog. BMF-Schreiben detailliert festgelegt, wie die Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen von den Finanzämtern auszulegen sind. Das Anwendungsschreiben schafft Klarheit für die betroffenen Unternehmen und ihre Berater. Wichtig ist, dass es um legale Gestaltungen geht und nicht etwa um Fälle von Steuerhinterziehung.
Kein Thema hält die Welt derzeit so in Atem, wie das Corona-Virus. Auch das Steuerrecht unterliegt in bemerkenswerter Rasanz den Auswirkungen der Pandemie. Für Nachfolgeplanungen in Unternehmen ergeben sich nun ebenfalls neue Aspekte, die wesentlichen Einfluss auf die Steuerbelastung haben.
Bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr kann ein Unternehmen nach für Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden, ohne dass es zu der Anrechnung eines geldwerten Vorteils bei dem Arbeitnehmer kommt.
Zusätzlich zur bestehenden direkten Projektförderung ist in Deutschland ab dem 1. Januar 2020 mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ (Forschungszulagengesetz – FZulG) erstmals eine steuerliche Forschungsförderung eingeführt worden. Mit dem „Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) ist die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen, die im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2026 entstehen, von 2 Mio. Euro auf 4 Mio. Euro verdoppelt worden.
Vereine, die ein Jubiläum oder andere Feste feiern, sollten dabei an das Finanzamt denken. Neben den Ertragssteuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) müssen die Verantwortlichen die umsatzsteuerlichen Folgen im Blick haben. Treten ausländische Künstler auf, ist zudem die Einbehaltung eines Steuerabzugs zu prüfen.
Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommen, den sie auch privat nutzen dürfen, müssen den geldwerten Vorteil versteuern, da dieser zum Arbeitslohn gezählt wird. Doch wie hoch ist der geldwerte Vorteil tatsächlich und wie lässt er sich ermitteln?
Mit Urteil vom 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in seiner geltenden Fassung in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt.
Für die Übertragung von Betriebsvermögen lässt die geplante Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer nichts Gutes erwarten.
Bewirtungskosten steuerlich richtig geltend machen.
Durch ein elektronisches Fahrtenbuch Steuern sparen?
Sind die Notarkosten bei einer unentgeltlichen Betriebsübergabe abzugsfähig?
Umsatzsteuerliche Behandlung von Reisevorleistungen im B2C-Geschäft.
Steuerliche Fallstricke bei der übertragenden Sanierung von Unternehmen außerhalb der Insolvenz.